Die Vogtei Bardowick

Das alte Zentrum des Bardengaus, Bardowick, lag inmitten ausgedehnten billungischen beziehungsweise welfischen Hausbesitzes. Bardowick wurde daher der Sitz eines herzoglichen Vogtes. Das Winsener Schatzregister führt die „vogedie to Bardewick" (Vogtei Bardowick) auf. Außer Bardowick werden folgende Orte angegeben: Barum, Brietlingen, Bütlingen, Hor-burg, Lüdershausen, Mechtersen und Vögelsen.

Die erste Erwähnung der Vogtei Bardowick liegt für das Jahr 1430 vor. Damals wurde ein Teil von ihr an die Stadt Lüneburg verpfändet. Die chronische Finanzmisere der Welfen führte dazu, dass immer wieder Gebiete des Fürstentums als Pfänder für Kredite verloren gingen. Zahlreiche Abga­ben und Leistungen, die sonst die Herzöge beanspruchten, kamen dann den Pfandinhabern zugute.

Am weitesten lassen sich die welfischen Vogteien in ihrer Eigenschaft als Gerichtsbezirke zurückverfolgen. Für das Bardowicker Gebiet kommt man bis auf das Jahr 1366. Wahrscheinlich war schon zu diesem Zeitpunkt ein Vogt als Richter tätig.

Kompliziert sind die Verhältnisse im Bardowicker Raum deswegen, weil sich in ihm offenbar mehrere Vogteien herausgebildet hatten. Das Schatzregister von 1450/51 kennt zwar nur die Vogtei Bardowick, das schließt aber nicht aus, dass vordem auch Horburg, Bütlingen und Lüdershausen Sitze von Vögten waren. Alle drei Orte besaßen wie Bardowick eine Burg und behaupteten eine merkliche Eigenständigkeit. In Horburg erhielt sich ein besonderes Gericht. Bütlingen und Lüdershausen wurden unabhängig von Bardowick verpfändet.

Die ehemalige Bardowicker Burg, von der nichts übrig geblieben ist, lag am Südende des Ortes, etwa Gut Vrestorf gegenüber, an der Ilmenau. Auch auf den dem Fluss abgewandten Seiten von Gräben umflossen, war sie eine richtige Wasserburg, über ihr Alter fehlen Angaben. Doch wird sie sicher ebenso wie der Bardowicker Dom bis in karolingische Zeit zurückreichen. Auch von der einst an der Mündung der Neetze in die Ilmenau gelegenen Wasserburg Horburg ist nicht bekannt, wann sie entstand. 1318 kam sie an Bischof Ludwig von Minden, ein Mitglied des Weifenhauses. 1430 wurde sie der Stadt Lüneburg verpfändet.

Burg Bütlingen soll schon zur Zeit Hermann Billungs im Kampf gegen die Wenden eine Rolle gespielt haben. Die erste urkundliche Erwähnung fällt in das Jahr 1333. Seit dem 15. Jahrhundert kam es zu immer neuen Ver­pfändungen. Die Burg befand sich an der Stelle, wo später das Bütlinger Guts- beziehungsweise Amtshaus stand; Bütlingen wurde Sitz eines lüneburgischen Amtes, wie der lokale Verwaltungsbezirk der frühen Neuzeit heißt.

Selbst Barum besaß im Mittelalter einen befestigten Platz, einen von Wall und Graben umgebenen Wachtturm. Das Dorf stand in enger Beziehung zu Bütlingen und war später der dort eingerichteten Amtsverwaltung untergeordnet.

Neben Bütlingen entwickelte sich Lüdershausen zu einem Amt. Dieser Platz wurde schon im 14. Jahrhundert (1351) an die Stadt Lüneburg verpfändet. Während des Lüneburger Erbfolgekrieges lösten die Herzöge von Sachsen-Wittenberg Burg und Ort Lüdershausen ein. Ende des 14. Jahrhunderts hatten neben Lüneburg auch Lübeck, Hamburg und Hannover Rechte an dem Dorf. Schließlich aber war die mächtige Nachbarstadt wieder alleiniger Pfandinhaber.

Wenn, wie zu vermuten, der Vogtei Bardowick ein altsächsischer Go zu­grunde liegt, so wurde das Gogericht durch die Herausbildung einer oder mehrerer Vogteien (mit einem oder mehreren Vogteigerichten) gesprengt. Weitere Sprengkraft besaß das Patrimonialgericht über die Dörfer Mechtersen und Vögelsen. Dort hatte das Adelsgeschlecht von Oedeme — nach ihm die Familie von Meding — Güter und zugleich die Gerichtsbarkeit über die Gutsleute.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind von den Go-, Vogtei- und Patrimonialgerichten die sogenannten Marken- oder Holzgerichte. Sie erstreckten sich nicht auf die Siedlungsflächen der Goe, sondern auf die außerhalb der Goe liegenden Holzmarken oder Wälder. Ihre Aufgabe war eine doppelte: Erstens urteilten sie alle in Holz und Wald begangenen Straftaten ab, zweitens regelten sie, wie die Waldungen genutzt werden sollten. Innerhalb der Vogtei Bardowick gab es eine ganze Anzahl von Holz­gerichten, für das Bardowicker Bruch ebenso wie für die Wälder bei Vögelsen, Bütlingen, Barum und Brietlingen.

(Quellenangabe: Vom Bardengau zum Landkreis Lüneburg von Jürgen Peter Ravens.
Erschienen 1969 im Verlag Nordlanddruck, Lüneburg)